Förderung und Beratung
Förderunterricht
Gesetzliche Grundlage BBG Art. 18, 21b und 224
Ziele
Das eigene Lernverhalten verbessern.
Die erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht ermöglichen.
Lern- und Arbeitstechnik verbessern.
Teilnehmer/-innen
Lernende an Berufsfachschulen mit schlechten Leistungen, welche die Möglichkeit für einen erfolgreichen Lehrabschluss haben und die ihre schulische Situation verbessern wollen.
Lernbegleitung
Die Förderung der Lernenden erfolgt individuell und bedürfnisorientiert.
Dauer
1 Semester
Zeit
Gruppe 1 am Montag, Gruppe 2 am Donnerstag, jeweils von 16.45 Uhr bis 18.15 Uhr
Kosten
Keine
Die Kosten für Kopien werden mit dem Materialgeld erhoben
Regeln
Es gelten die Regelungen des Pflichtunterrichts inklusive Absenzenwesen.
Die Anmeldung ist freiwillig, nach der Anmeldung wird der Unterrichtsbesuch jedoch obligatorisch
Anmeldung