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Förderung und Beratung

Förderunterricht

Gesetzliche Grundlage BBG Art. 18, 21b und 224

Ziele
Das eigene Lernverhalten verbessern.
Die erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht ermöglichen.
Lern- und Arbeitstechnik verbessern.
Teilnehmer/-innen
Lernende an Berufsfachschulen mit schlechten Leistungen, welche die Möglichkeit für einen erfolgreichen Lehrabschluss haben und die ihre schulische Situation verbessern wollen.

Lernbegleitung
Die Förderung der Lernenden erfolgt individuell und bedürfnisorientiert.


Dauer
1 Semester


Zeit
Gruppe 1 am Montag, Gruppe 2 am Dienstag, jeweils von 16.45 Uhr bis 18.15 Uhr


Kosten
Keine
Die Kosten für Kopien werden mit dem Materialgeld erhoben


Regeln
Es gelten die Regelungen des Pflichtunterrichts inklusive Absenzenwesen.
Die Anmeldung ist freiwillig, nach der Anmeldung wird der Unterrichtsbesuch jedoch obligatorisch


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Lernenden mit dem Anmeldeformular:  Anmeldeformular Förderunterricht
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